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Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine in Wissenschaft, Technologie und Innovation

17. June 2008, Quelle: BMBF, Bildquelle: BAM

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Die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) zwischen Deutschland und der Ukraine besitzt eine langjährige Tradition; sie gewinnt zusätzliche Bedeutung durch die heraus-gehobene Rolle der Ukraine im Rahmen der Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union.

Wichtig für die zunehmende Internationalisierung deutscher Einrichtungen und der nationalen Förderprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie für die Zusammenarbeit in den europäischen Förderprogrammen ist dabei ein Ausbau der bilateralen Kooperation in Schwerpunktbereichen, die von gemeinsamem Interesse sind. Von zentraler Bedeutung hierfür sind auf deutscher Seite die Themenbereiche der "Hightech-Strategie" der Bundesregierung (http://www.hightech-strategie.de/).

Ziele der Fördermaßnahme im Rahmen der deutsch-ukrainischen WTZ sind die Anbahnung und Vertiefung von Kooperationen im Bereich der angewandten Forschung und Förderung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industriebeteiligung - vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Hiermit soll auch eine Grundlage für weiterführende Projektanträge bei aktuellen Förderprogrammen des BMBF sowie für die thematischen Prioritäten des 7. Forschungsrahmenprogramms der Europäischen Union sowie in anderen forschungsrelevanten EU-Programmen gelegt werden.

Thematischer Schwerpunkt der vorliegenden gemeinsamen Bekanntmachung ist die Zusammenarbeit in der Gesundheitsforschung einschließlich Medizintechnik.

Dabei sind wichtige gemeinsame Handlungsfelder:

Effektive Bekämpfung von Krankheiten
Forschungen im Bereich Gesundheitsschutz
Gesundheitsforschung in Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft (v. a. diagnostische und therapeutische Wirkstoffe und Medizintechnik)
Die Themen leiten sich dabei auf deutscher Seite aus dem Gesundheitsforschungsprogramm der Bundesregierung ab (http://www.gesundheitsforschung-bmbf.de/)

Anträge zu weiteren Themengebieten, die den forschungspolitischen Prioritäten beider Länder entsprechen, können gemäß den Richtlinien dieser Bekanntmachung ebenfalls eingereicht werden. Hierzu zählen insbesondere:

Nanotechnologie
Optische Technologien
Biotechnologie
Informations- und Kommunikationstechnologien
Umwelt und Nachhaltigkeit


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